Rechnungsverkauf24
Ärzte & Heilberufe

Factoring für Ärzte & Heilberufe

Privatliquidation und lange Zahlungsziele binden Kapital in der Praxis. Ärzte-Factoring bringt planbare Liquidität, diskret und abrechnungssicher.

  • 3 unabhängige Angebote erhalten
  • Auszahlung in 24–48 h
  • Kostenlos & unverbindlich
Ärztin in der Praxis prüft Abrechnungsunterlagen

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Vorbelegt für Ärzte & Heilberufe. Passen Sie die Werte an, die Schätzung aktualisiert sich sofort.

600 Tsd. €
50 Tsd. €10 Mio. €

Der Umsatz, den Sie über Factoring finanzieren möchten.

Kleine Rechnungen bedeuten mehr Prüfaufwand und damit eine etwas höhere Gebühr.

Der Zins fällt nur für die Tage bis zur Zahlung Ihres Kunden an.

Unverbindliche Schätzung auf Basis marktüblicher Spannen (Stand 2026). Verbindliche Konditionen ergeben sich aus dem individuellen Angebot der Factoringgesellschaft.

Sofort verfügbar / Monat

45.000 €

Auszahlung 90 % Ihres Rechnungsvolumens, meist in 24–48 h

Factoringgebühr1,09 %1,52 %
Vorfinanzierungszins4,9 %6,2 % p.a.
Kosten / Monat730 €990 €

Effektiv 1,46 %1,99 % vom Umsatz · ca. 8.700 €11.900 € / Jahr

Unverbindlich & kostenlos, ohne Verpflichtung.

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Ärzte & Heilberufe: Factoring im Überblick

Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe kennen das Problem verzögerter Zahlungseingänge: Privatliquidationen werden oft spät beglichen, und die Praxis muss dennoch Personal, Miete und Material finanzieren. Factoring für Heilberufe finanziert diese Honorarforderungen vor und schafft eine stabile, planbare Liquidität, bei diskreter Abwicklung.

Im Gesundheitswesen gelten besondere Anforderungen an Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht. Spezialisierte privatärztliche Verrechnungsstellen und Factoringgesellschaften sind darauf eingerichtet. Über Rechnungsverkauf24 finden Sie einen Partner, der die Besonderheiten der Heilberufe kennt.

Ihre Vorteile in dieser Branche

Planbare Praxisliquidität

Statt schwankender Zahlungseingänge aus Privatliquidationen haben Sie verlässliche, planbare Einnahmen.

Diskrete Abwicklung

Spezialisierte Verrechnungsstellen wahren Schweigepflicht und Datenschutz nach den Vorgaben für Heilberufe.

Weniger Verwaltung

Rechnungsstellung, Zahlungsüberwachung und Mahnwesen der Privatliquidation werden ausgelagert.

Worauf es ankommt

  • Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz erfordern die Einwilligung der Patienten zur Datenweitergabe.
  • Privatärztliche Verrechnungsstellen sind auf GOÄ-/GOZ-Abrechnung spezialisiert.
  • Gesetzlich versicherte Leistungen laufen über die KV und sind meist nicht Gegenstand des Factorings.
  • Sehr niedriges Ausfallrisiko bei Privatpatienten führt zu günstigen Konditionen.

Kosten in dieser Branche

Factoring für Heilberufe zählt zu den günstigeren Segmenten: je nach Volumen häufig rund 0,5 bis 2,0 % Factoringgebühr. Entscheidend sind Honorarvolumen und Abrechnungsart (GOÄ/GOZ).

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Häufige Fragen

Ist Factoring mit der ärztlichen Schweigepflicht vereinbar?

Ja, sofern der Patient in die Weitergabe seiner Daten an die Verrechnungsstelle einwilligt. Spezialisierte Anbieter sind auf diese datenschutzkonforme Abwicklung eingerichtet.

Können auch Kassenleistungen finanziert werden?

In der Regel geht es um privatärztliche Honorarforderungen nach GOÄ oder GOZ. Kassenleistungen laufen über die Kassenärztliche Vereinigung und sind meist ausgenommen.

Merken meine Patienten etwas davon?

Bei Nutzung einer Verrechnungsstelle erhalten Patienten die Rechnung von dieser Stelle. Der Ablauf ist etabliert und diskret.

Für welche Heilberufe eignet sich Factoring?

Für Ärzte, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Heilpraktiker und weitere privatliquidierende Berufe mit regelmäßigem Honorarvolumen.

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