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Factoring für Kleinunternehmen: Liquidität für kleine Betriebe

Auch als Kleinunternehmen sichern Sie sich mit Kleinbetrag-Factoring sofortige Liquidität, passend zu kleinen Rechnungssummen.

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600 Tsd. €
50 Tsd. €10 Mio. €

Der Umsatz, den Sie über Factoring finanzieren möchten.

Kleine Rechnungen bedeuten mehr Prüfaufwand und damit eine etwas höhere Gebühr.

Der Zins fällt nur für die Tage bis zur Zahlung Ihres Kunden an.

Unverbindliche Schätzung auf Basis marktüblicher Spannen (Stand 2026). Verbindliche Konditionen ergeben sich aus dem individuellen Angebot der Factoringgesellschaft.

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Auszahlung 90 % Ihres Rechnungsvolumens, meist in 24–48 h

Factoringgebühr1,09 %1,52 %
Vorfinanzierungszins4,9 %6,2 % p.a.
Kosten / Monat730 €990 €

Effektiv 1,46 %1,99 % vom Umsatz · ca. 8.700 €11.900 € / Jahr

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Factoring für Kleinunternehmen: Liquidität für kleine Betriebe

Kleine Betriebe spüren Zahlungsverzögerungen besonders stark, weil jeder offene Betrag im Verhältnis viel Kapital bindet. Factoring für Kleinunternehmen ist darauf ausgelegt: Mit Kleinbetrag-Factoring können Sie auch Rechnungen mit kleineren Summen verkaufen und sich sofort einen Grossteil des Betrags auszahlen lassen, statt auf lange Zahlungsziele zu warten.

Ein häufiges Thema ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Wer sie nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus. Das steht dem Factoring grundsätzlich nicht im Weg, denn verkauft wird die Bruttoforderung, wie sie auf der Rechnung steht. Ob Kleinunternehmer oder umsatzsteuerpflichtig: Entscheidend sind werthaltige Forderungen gegenüber gewerblichen Kunden.

So können auch kleine Betriebe planbar wirtschaften, Lieferantenrechnungen pünktlich begleichen und Wachstum finanzieren, ohne einen zusätzlichen Kredit aufzunehmen. Die genauen Kosten hängen von Rechnungshöhe und Bonität ab. Der Rechner liefert Ihnen dazu eine unverbindliche Schätzung.

Kleinbetrag-Factoring

Auch kleinere Rechnungssummen lassen sich verkaufen. Das passt zu den typischen Auftragsgrössen kleiner Betriebe und Solo-Unternehmen.

Auch bei § 19 UStG möglich

Die Kleinunternehmerregelung steht dem Factoring nicht entgegen. Verkauft wird der Rechnungsbetrag, wie er ausgewiesen ist.

Planbare Liquidität

Sie überbrücken Zahlungsziele zuverlässig und können eigene Rechnungen fristgerecht zahlen, ohne in Engpässe zu geraten.

Kein zusätzlicher Kredit

Statt die Kreditlinie zu belasten, wandeln Sie bestehende Forderungen in Liquidität um. Das schont Ihre Bonität bei der Bank.

Häufige Fragen

Ist Factoring für sehr kleine Unternehmen sinnvoll?

Ja. Gerade kleine Betriebe profitieren, weil jede verspätete Zahlung stark ins Gewicht fällt. Kleinbetrag-Factoring ist auf diese Situation zugeschnitten.

Geht Factoring mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG?

Ja. Ob Sie Umsatzsteuer ausweisen oder nicht, ist für den Forderungsverkauf grundsätzlich unerheblich. Verkauft wird die Forderung, wie sie auf der Rechnung steht.

Gibt es einen Mindestumsatz?

Für kleine Betriebe bieten wir Lösungen ohne hohe Umsatzhürde an. Entscheidend ist die Werthaltigkeit der Forderungen, nicht die Umsatzgrösse.

Wie hoch ist die sofortige Auszahlung?

Üblich sind bis zu 90 Prozent des Rechnungsbetrags sofort, der Rest nach Zahlungseingang abzüglich Gebühr. Die genaue Höhe ist eine unverbindliche Schätzung.

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